FLUGAUSBILDUNG - ihre Flugschule in München oder Regensburg, Amberg, Schwandorf , Weiden in der Oberpfalz zur Ausbildung für Sportflugzeuge
Tragschrauber / Gyrocopter und 3-Achser sowie Rundflug und Schnupperflug oder einen Geschenk-Gutschein für Hochzeit, Geburtstag
mit einem Hubschrauber über Regensburg , oder einen Alpenrundflug sowie Oberpfalz-Rundflug mit einem 4-sitzigen Motorflugzeug.
Willkommen in der dritten Dimension.....
Unser Impressum
Flugwelt & UL-Flugausbildung
Anton Moll
Fluglehrer UL & Ausbildungsleiter
Prüfungsrat DAeC & DULV
Prof.-Haindl Str. 3,
92439 Bodenwöhr
stationiert in EDQW
Flugplatz Weiden
Telefon: +49 9434-519940
Telefax: +49 9434-519669
Mobilnr.: +49 151-14900500
Mail: info@flugwelt.eu
Internet: www.flugwelt.eu
Disclaimer
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die
Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann,
so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert. Auf den Seiten von Flugwelt sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für alle diese Links gilt: Flugwelt erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die
Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich Flugwelt
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht
sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten
Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und Links führen.
Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare
Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a
StGB Datenveränderung:
Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar. sowie Par. 303b StGB Computersabotage:
Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine
Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach Par. 303a Abs. 1
begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt,
unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar. Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 -
Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles
Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.
Inhalte unserer Internetpräsenz http://www.flugwelt.eu dürfen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung nicht in fremde Internetpräsenzen aufgenommen oder verlinkt werden.